Checkliste zur Planung erstellt 2007 |
nachfolgende Überlegungen bei der Planung angestellt, bestehen gute Voraussetzungen bei der Sanierung der Außenwand gute und nachhaltig wirkende Ergebnisse zu erreichen.
Baurechtliche Voraussetzungen Nach Musterbauordnung § 61 (1) Nr. 10 d gilt: „Verfahrensfrei sind […] folgende tragende und nichttragende Bauteile: […] Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen.“ Die Landesbauordnungen haben diese Regelung wörtlich oder ähnlich übernommen. Im Einzelfall des konkreten Bauvorhabens kann es aber bei Wärmedämmverbundsystemen dennoch erheblichen Genehmigungsbedarf geben. Steht das Haus auf der Grundstücksgrenze, muss der Nachbar der Dämmung zustimmen. Dabei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden: Ist das betroffene Nachbargrundstück ein bebaubares oder bebautes Grundstück, z.B. bei versetzten Reihenhäusern, so stellt die Wärmedämmung auf dem fremden Grundstück eine Belastung desselben dar, die sinnvollerweise durch einen Eintrag im Grundbuch zu sichern ist. Ist es, z.B. bei einer innerstädtischen Baulücke, eine öffentliche Verkehrsfläche, so ist hier eine Abweichung nach. der jeweiligen Landesbauordnung (MBO §67) bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, die meist genehmigt wird. Soll die Dämmung bis ins Erdreich hinein geführt werden, sind darüber hinaus die für die öffentliche Versorgung zuständigen Stellen zu beteiligen. Fällt die Abstandsfläche, die sich um die Dicke der Wärmedämmung einschließlich Putz verschiebt, auf das Nachbargrundstück, so ist hierfür ebenfalls eine Abweichung nach Landesbauordung zu beantragen, die oft genehmigt wird. cartier ballon bleu replica watches Ein Hindernis bei der Ausführung von WDVS können auch örtliche Bauvorschriften sein, wenn diese eine andere Art der Fassadenbekleidung, z.B. eine Holzschalung vorsehen. Für diese Fälle gibt es aber andere Konstruktionsmöglichkeiten zur Realisierung einer Außenwanddämmung. Alternativ könnte es auch in diesem Fall die Möglichkeit der Abweichung nach Landesbauordnung geben. Darüber hinaus gibt es natürlich die bekannte Erlaubnispflicht des Denkmalschutzes. Diese kann grundsätzlich 3 Arten von Gebäuden treffen. – Baudenkmäler, – Gebäude, die Teil eines städtebaulichen Denkmals sind („Ensemble“), – Häuser, die in der Nähe eines Denkmales stehen.
Wärmeschutz Zweck der Außenwanddämmung ist eine Verbesserung des Wärmeschutzes mit den zugehörigen positiven Folgen für Feuchteschutz (Schimmel!), Behaglichkeit, Wertverbesserung, Senkung der Nebenkosten. Die Energieeinsparung liegt – von eingeschossigen Häusern einmal abgesehen – meistens in der Höhe von 20 – 35% bezogen auf den gesamten Wärmebrauch des Hauses. Den Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Sanierungen wird schon mit einer Wärmedämmung von 8 cm und einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m*K) genüge getan. Dickere Wärmedämmschichten ab 12 cm – wie sie z.B. die KfW in den Maßnahmenpaketen 0 und 1 des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes verlangt – haben nur einen geringen Aufpreis und können aller Voraussicht nach auch zukünftigen Anforderungen gerecht werden.
Vermeidung von Schwachstellen Noch wichtiger ist es aber, möglichst keine thermischen Schwachstellen beim modernisierten Gebäude mehr zuzulassen: – Wärmedämmungen müssen lückenlos an Fenster anschließen, die Laibungen sind zu dämmen. Gelegentlich ist es hierfür notwendig, Rolladenschienen vorüber-gehend abzubauen und/oder den vorhandenen Laibungsputz abzustemmen. (Dies ist dann eine gute Gelegenheit bei bestehenden Fenstern die Montagefuge nachzudämmen.) – Wenn in Laubengängen und Balkonen nicht die volle Wärmedämmung realisiert werden kann, sollen diese Stellen deshalb nicht unbehandelt bleiben, sondern so dick wie möglich gedämmt werden. Der schimmelsichere Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 kann dabei bereits meist mit 3 cm Wärmedämmung erreicht werden, womit der Wärmeverlust der betroffen Außenwandflächen immerhin oft halbiert wird. Die kaum zu beseitigende Wärmebrücke der Balkon-/ Laubengang-platte wird durch die Außenwanddämmung zumindest gemildert. – Für den Sockelpunkt des Systems, an dem eine Aluminiumschiene die unterste Reihe der Dämmplatten trägt gibt es nun endlich eine Lösung eines Systemherstellers, diese Schiene zu überdämmen und so eine gravierende Wärmebrücke zu vermeiden. – Um sich in der Oberfläche abzeichnenden Dübeln vorzubeugen, ist es die beste Möglichkeit die Dübel in der Dämmebene zu versenken und mit Dämmstoff zu überdecken. Dies hat weiter den Effekt, dass die Dübel, deren Einfluß nach DIN EN 6946 in der U-Wert-Berechnung zu berücksichtigen ist., diesen nur noch minimal erhöhen, was bei der Rundung auf 2 Stellen hinter dem Komma dann untergeht.
Feuchteschutz An dieser Stelle sei erwähnt, dass WDVS ins Besondere mit Polystyrol-Dämmung, denen gelegentlich die Behinderung der Dampfdiffusion („Atmen“) angekreidet wird, tatsächlich keinerlei unzulässigen Tauwasserausfall aufweisen. Rechnerisch zeigt sich sogar überhaupt kein Ausfall von Tauwasser bei Einsatz von Polystyrol-Dämmung und nur geringer, zulässiger Tauwasserausfall bei Einsatz von Mineralfaser-Dämmung. Dieser tritt übrigens zwischen Wärmedämmung und neuem Außenputz auf, nicht etwa zwischen altem Putz und neuer Wärmedämmung. Während also nach Aufbringen des WDVS (bei Beachtung oben stehender Hinweise) Feuchteprobleme auf der Innenseite und innerhalb der Außenwandkonstruktion nicht mehr zu erwarten sind, können diese auf der Fassade auftreten (s. Beiträge von R. Büchli und C. Hartung aus dieser Ausgabe).
Brandschutz Die Musterbauordnung (MBO) § 28 und die Hochhausrichtlinie Abschnitt 3.1.3 regeln die Anforderungen an Dämmstoffe von Wärmedämmverbundsystemen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe: – Normal entflammbare Dämmstoffe (Kork, Holzweichfaser) sind nur zulässig, wenn der oberste Boden eines Geschosses mit Aufenthaltsräumen bis zu 7 m über dem Gelände liegt (Gebäudeklasse 1 – 3 nach MBO), das sind in der Regel bis zu 3 Geschossen einschließlich ausgebautem Dachgeschoss. – Schwer entflammbare Dämmstoffe (Schaumstoffe) sind nur bis zur Hochhausgrenze zulässig, also wenn der oberste Boden eines Geschosses mit Aufenthaltsräumen bis zu 22 m über dem Gelände liegt. Bei Wärmedämmverbundsystemen, die mit brennbaren Dämmstoffen ausgeführt werden können, sind dennoch regelmäßig bestimmte Flächen mit nicht brennbaren Dämmstoffen auszuführen: – Entsprechend der jeweiligen Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung sind bei den meisten Polystyrol-Systemen Stürze in Mineralfaser auszuführen, wenn die Wärmedämmung dicker als 10 cm ist. – Die Musterbauordnung (MBO) §30 verlangt nicht brennbare Dämmstoffe im Bereich von Brandwänden und wo Gebäude über Eck zusammen stoßen: „(6) Müssen Gebäude oder Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen, durch eine Brandwand getrennt werden, so muss der Abstand dieser Wand von der inneren Ecke mindestens 5 m betragen; das gilt nicht, wenn der Winkel der inneren Ecke mehr als 120 Grad beträgt oder mindestens eine Außenwand auf 5 m Länge als öffnungslose feuerbeständige Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgebildet ist. (7) Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden.“
Schallschutz Wärmedämmverbundsysteme können den Luftschallschutz von Außenwänden verschlechtern. In problematischen Lagen sind ins Besondere die Häufung folgender Risiko-Faktoren zu vermeiden. – Kunstharzputz – Dämmstoff: Polystyrol oder Mineralfaser-Lamelle (Faser senkrecht zur Fassade) – Vollflächige Verklebung („Kammbett-Verfahren“) und Verdübelung. – Im Einzelfall ist ein Schallschutznachweis zu empfehlen.
Standsicherheit Im Bestand sind die Systeme stets mechanisch entsprechend den Angaben der Systemzulassung zu befestigen. Die Dübelanzahl pro m² ist an Gebäudeecken und ab bestimmten Höhen zu erhöhen.
Dämmstoffe Für Wärmedämmverbundsysteme stehen mehr als ein halbes Dutzend Dämmstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften und Eignungen zur Verfügung: – Expandiertes Polystyrol (EPS) ist der kostengünstige Standarddämmstoff, der in den meisten Fällen zur Anwendung kommt. – Extrudiertes Polystyrol (XPS) ist für Teilflächen mit hohen Spritzwasser-belastungen geeignet, z.B. in Sockelbereichen. – Mineralfaser wird dort eingesetzt, wo ein nicht brennbarer Dämmstoff verlangt wird. Diese können belastete Teilflächen (Stürze, Brandwände, etc.) oder ganze System sein (Hochhäuser). – Polyurethan-Hartschaum kann verwendet werden, wenn Beschränkungen bezüglich der Dicke bestehen. Die Wärmeleitfähigkeit beträgt 0,028 W/(m*K) statt 0,035 W/(m*K) wie die vorgenannten Dämmstoffe und ist somit um 20% verbessert. – Kork, Holzweichfaser sind ökologische Alternativen, die allerdings nur in Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 nach Musterbauordnung eingesetzt werden können. – Mineralschaum ist ebenfalls ein ökologischer Dämmstoff, dabei aber rein mineralisch und nicht brennbar, so dass er keinerlei Einschränkungen bezüglich des Brandschutzes unterliegt.
Putz und Anstrich In technischer Hinsicht schützt die Fassadenoberfläche vor Schlagregen. Daher muss die kapillare Wasseraufnahme begrenzt werden, d.h. die Oberfläche muss wasserabweisend oder je nach Standort wenigstens wasserhemmend sein. Andererseits muss „unplanmäßig“, z.B. durch kleine Risse eindringender Regen aus der Fassade wieder herausdiffundieren können. Alle für WDVS zugelassene Putze und Anstriche erfüllen Mindestanforderungen an kapillare Wasseraufnahme und Dampfdiffusionsfähigkeit. Dennoch kann festgehalten werden, dass bei Kunstharzsystemen der Vorteil mehr in der geringen kapillaren Wasseraufnahme und bei den unterschiedlichen mineralischen Systemen mehr auf der Diffusionsfähigkeit liegt. In Silikonharzsystemen sind beide Eigenschaften sehr gut vereint. Im Hinblick auf die m.E. noch unzureichend bewältigten Schwierigkeiten mit Mikroorganismen auf WDVS (Beitrag R. Büchli in dieser Ausgabe) erscheint es angebracht, wenigstens für den Anstrich Silikonharz als Bindemittel vorzusehen.
Anschlüsse Die Qualität eines WDVS entscheidet sich an den Anschlüssen an Fenster und andere Bauteile. Der Anschluss ist einmal in der Dämmebene herzustellen. Hierfür werden Dichtbänder eingesetzt. Aber auch in der Putzebene ist eine sauberer Anschluss herzustellen. Keinesfalls darf der Putz starr gegen den Fensterrahmen geputzt werden, da durch Schwinden des Putzes beim Abbinden und durch thermisch bedingte Längenänderungen des Fensterrahmens ein Riss entsteht, der stark wassersaugendes Verhalten entwickelt. – Die einfachste Möglichkeit ist hier ein Trennschnitt, der diesen „Riss“ zu einer schmalen Fuge aufweitet, die keinerlei saugende Eigenschaft mehr hat. – Weiter gibt es Systeme, die Herstellung einer Anschlussfuge und Verschluss derselben mit spritzbarem Dichtungsmaterial (Acryl) vorsehen. Diese Lösung kann aber auf Grund ihres Wartungsbedarfes (in später nur sehr schlecht zugänglichen Bereichen!) und ihrer meist unkorrekten Ausführung nicht empfohlen werden. – Die beste Lösung stellen Anputzleisten dar, die aber auf die Größe des anzuschließenden Fensterelementes und auf das Rahmenmaterials auszulegen sind, damit auch sämtliche zu erwartende Längenänderungen aufgenommen werden können. Für Wärmedämmverbundsysteme eignen sich Anputzleisten mit Gewebestreifen, der in die Spachtelung integriert wird.
Fensterbank Fensterbleche gehören zur Fassade. Daher ist es richtig, wenn sie vom Verarbeiter des Wärmedämmverbundsystemes gesetzt werden – auch in Fällen, in denen gleichzeitig mit der Wärmedämmung die Fenster erneuert werden. Der Anschluß an den Außenputz stellt dabei eine große Herausforderung dar. Schließlich sind neben der bereits genannten Problematik der Anschlüsse von WDVS zusätzlich thermische Längenänderungen durch die Fensterbank und geometrisch schwierige Verhältnisse in der Ecke von Fensterbank, Laibung, Fensterrahmen zu lösen. Für die angebotenen Fensterbanksysteme gibt es keinen Nachweis der Schlagregendichtheit. Daher wird von in den RAL-Richtlinien zur Fenstermontage empfohlen eine zusätzliche Maßnahme, z.B. eine Abdichtungsfolie unter die Fensterbank zu montieren. Hier fehlen wiederum Verarbeitungshinweise der Systemhersteller, wie diese zusätzliche Maßnahme in den Verarbeitungsablauf integriert werden kann.
Bauüberwachung Eine ausführungsbegleitende Bauüberwachung ist wegen der vielen möglichen Fehlerquellen bei dem gegen Ausführungsfehler wenig toleranten System zu empfehlen. Dabei ist zunächst die Umsetzung der nach vorgenannten Überlegungen getroffenen Entscheidungen zu überwachen. Daneben geben Abweichungen gegenüber folgende Verarbeitungsregeln, die in den Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller bzw. des Fachverbandes Wärmdämmverbundsysteme festgelegt sind, gelegentlich Anlass zur Beanstandung. – Dämmplatte sind im „Verband“ zu verlegen. Es darf keine Kreuzfugen geben. – Fugen dürfen nicht in Fensterecken hineinlaufen. – Fugen, die dicker als 5 mm sind, sind mit Dämmstoffstreifen zu füllen. Dünnere Fugen können je nach Dämmstoff ausgeschäumt oder ausgestopft werden, – Das Gewebe ist nass in nass zu verarbeiten die einzelnen Bahnen werden nicht gestoßen, sonder überlappen sich. – An Öffnungen sind zusätzliche Gewebestücke diagonal zu verlegen. Ulrich Jung |