Wegen der häufigen Nachfrage nochmal zum Thema. Besonders weil nach Austausch der Wärmeerzeugers zur Förderwirksamkeit ein hydraulischer Abgleich vom Fachhandwerker DURCHGEFÜHRT und bestätigt werden muss

aus Zeitgründen hier eine eben verschickte Infomail mit den entsprechenden Links dazu

Lieber ……….,

es gibt (gab) A und B-Verfahren. Seit 2023 nur noch B zur Förderung.

schau mal hier

https://files.vdzev.de/pdfs/fachregel/Fachregel_Hydraulischer_Abgleich.pdf

Seite 9

Heizlast findest du Seite 5

Der nachträgliche einbau von voreinstellbaren Ventilen unter den Thermostatkopf ist wohl machbar. Kostet natürlich und hätte – steng genommen – im Angebot auftauchen müssen.
Aber hier zählt dann Nachfrage, Wissen und Komunikation….

Formulare hier

https://www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/

oder alles zusammen hier (bafa-Seite) https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Alex
ausserdem noch zur Info: Was ist ein Voreinstellbares Heizkörperventil?
Broschüren aus der Seite: Intelligent Heizen
Edel und automatisch geht natürlich auch…

-- 
Alexander Loerbroks


Gotthardstraße 41
80686 München
Tel. 089 / 568 252-12