Wegen der häufigen Nachfrage nochmal zum Thema. Besonders weil nach Austausch der Wärmeerzeugers zur Förderwirksamkeit ein hydraulischer Abgleich vom Fachhandwerker DURCHGEFÜHRT und bestätigt werden muss
aus Zeitgründen hier eine eben verschickte Infomail mit den entsprechenden Links dazu
Lieber ……….,
es gibt (gab) A und B-Verfahren. Seit 2023 nur noch B zur Förderung.
schau mal hier
https://files.vdzev.de/pdfs/fachregel/Fachregel_Hydraulischer_Abgleich.pdf
Seite 9
Heizlast findest du Seite 5
Der nachträgliche einbau von voreinstellbaren Ventilen unter den Thermostatkopf ist wohl machbar. Kostet natürlich und hätte – steng genommen – im Angebot auftauchen müssen.
Aber hier zählt dann Nachfrage, Wissen und Komunikation….
Formulare hier
https://www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/
oder alles zusammen hier (bafa-Seite) https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
Alex
ausserdem noch zur Info: Was ist ein Voreinstellbares Heizkörperventil?
Broschüren aus der Seite: Intelligent Heizen
Edel und automatisch geht natürlich auch…
-- Alexander Loerbroks Gotthardstraße 41 80686 München Tel. 089 / 568 252-12